Tagesschau-Beitrag verletzt Vorschriften zum Jugendschutz
BGer – Das Westschweizer Fernsehen TSR hat mit einem Tagesschau-Beitrag über besonders brutale Horrorfilme die Vorschriften zum Jugendschutz verletzt. Die SRG blieb vor Bundesgericht ohne Erfolg. (Urteil 2C_738/2012)
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