Jusletter

Keine IV-Rente nach irrtümlichem Polizeieinsatz

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine IV-Rente nach irrtümlichem Polizeieinsatz, in: Jusletter 17. Dezember 2012
BGer – Ein 25-Jähriger, der 2005 irrtümlich von einer Sondereinheit der Polizei verhaftet worden ist, erhält definitiv keine IV-Rente. Laut Bundesgericht haben ihm die Behörden zu Recht nicht geglaubt, dass er an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide. (Urteil 8C_483/2012)

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