Keine IV-Rente nach irrtümlichem Polizeieinsatz
BGer – Ein 25-Jähriger, der 2005 irrtümlich von einer Sondereinheit der Polizei verhaftet worden ist, erhält definitiv keine IV-Rente. Laut Bundesgericht haben ihm die Behörden zu Recht nicht geglaubt, dass er an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide. (Urteil 8C_483/2012)
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