Jusletter

Rauchverbot: Busbahnhof ist kein geschlossener Raum

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Rauchverbot: Busbahnhof ist kein geschlossener Raum, in: Jusletter 17. Dezember 2012
BGer – Ein Reisender, der auf einem Quai im Busbahnhof von Freiburg eine Zigarette geraucht hat, muss keine Busse bezahlen. Laut Bundesgericht wurde die unterirdische Halle entgegen der Ansicht des Staatsanwalts zu Recht nicht als «geschlossener Raum» bewertet. (Urteil 6B_61/2012)

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