Biber-Aktien: CS-Kunden bekommen Recht
BGer – Das Zürcher Obergericht muss nochmals prüfen, ob die Credit Suisse einen Kunden für den Verkauf maroder Biber-Aktien durch die Schweizerische Kreditanstalt (SKA) im Jahr 1996 entschädigen muss. Das Bundesgericht hat dem Betroffenen Recht gegeben. (BGE 4A_295/2012)
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