Erdverlegung von Gommerleitung muss geprüft werden
BVGer – Das Bundesamt für Energie (BFE) muss prüfen, ob die neue Hochspannungsleitung zwischen Bitsch und Ulrichen VS im Boden verlegt werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gegnern der geplanten Freileitungsvariante Recht gegeben. (Urteil A-4795/2011)
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