Verlängerung des MWST-Sondersatzes für die Hotellerie
Der Bundesrat befürwortet die Verlängerung des Sondersatzes der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre bis 2017. Dies verlangte eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N). Der 1996 eingeführte Sondersatz für die Hotellerie wurde insgesamt bereits viermal verlängert, letztmals bei der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes, und gilt aktuell bis Ende 2013.
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