Amtsgeheimnis: Freispruch für Ex-Polizeikommandanten bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den Freispruch des ehemaligen Ausserrhoder Polizeikommandanten Hansjörg Ritter abgewiesen. Mit diesem Urteil wird der Freispruch des Obergerichts vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung rechtskräftig. (Urteil 6B_28/2012)
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