Jusletter

Keine fristlose Kündigung wegen geheimer Internet-Überwachung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine fristlose Kündigung wegen geheimer Internet-Überwachung, in: Jusletter 4. Februar 2013
BGer – Arbeitgeber dürfen die Computer-Aktivitäten ihrer Angestellten nicht im Geheimen überwachen. Das Bundesgericht hat darum die fristlose Kündigung eines Kaders des Zivilschutzes in Bellinzona aufgehoben. (BGE 8C_448/2012)

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