Revision der Eckwerte zur Vermögensverwaltung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihr Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» an und startet hierzu eine Anhörung. Die Revision berücksichtigt die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zur individuellen Vermögensverwaltung und die Revision des Kollektivanlagengesetzes. Das angepasste Rundschreiben präzisiert zudem die Pflichten der Vermögensverwalter. Die Anhörung endet am 3. April 2013.
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