Jusletter

Accords Rubik : Accords d’imposition à la source conclus avec le Royaume-Uni et l’Autriche

Les banques ne sont pas les seuls agents payeurs concernés…

  • Autor/Autorin: Denis Boivin
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht, Europarecht und Internationales Recht
  • Zitiervorschlag: Denis Boivin, Accords Rubik : Accords d’imposition à la source conclus avec le Royaume-Uni et l’Autriche, in: Jusletter 18. Februar 2013
Die Schweiz hat mit Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Österreich je ein Abkommen über die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Steuerbereich vereinbart. Deutschland hat das Abkommen nicht ratifiziert. Die beiden anderen Abkommen sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Sie sehen auf der einen Seite vor, dass die Zahlstellen eine steuerliche Regularisierung von bei ihnen verbuchten Vermögenswerten vornehmen, entweder durch eine Einmalzahlung oder im Rahmen einer freiwilligen Meldung. Auf der anderen Seite sollen Zahlstellen eine abgeltende Quellensteuer auf Kapitaleinkünften erheben, soweit darauf nicht eine freiwillige Offenlegung erfolgt ist. Der Beitrag befasst sich mit Zahlstellen, die keine Banken sind. (bk)

Table des matières

  • 1. Qui sont donc les agents payeurs suisses chargés de représenter, de manière indirecte, les intérêts des administrations fiscales des deux pays concernés ?
  • 2. Attention aux distributions de dividendes par des sociétés de capitaux ordinaires !
  • 3. Que doivent entreprendre les agents payeurs suisses ?
  • 4. Recommandations

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