Jusletter

Rechtliche Vorbedingungen für ein Bedrohungsmanagement bei Häuslicher Gewalt in der Schweiz

  • Autor/Autorin: Marianne Schwander
  • Rechtsgebiete: Grundrechte, Recht auf Leben. Persönliche Freiheit, Polizei- und Ordnungsrecht, Personenrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Marianne Schwander, Rechtliche Vorbedingungen für ein Bedrohungsmanagement bei Häuslicher Gewalt in der Schweiz, in: Jusletter 18. Februar 2013
Es ereignen sich immer wieder tragische Fälle, bei denen eine Person Dritte verletzt oder sogar tötet und niemand rechtzeitig eingegriffen hat, weil die verschiedenen mit dem Dritt- und Eigenschutz betrauten Behörden sich nicht austauschten oder nicht zusammenarbeiteten. Es stellen sich daher Fragen der Mitteilungspflicht, des Mitteilungsrechts und der Verantwortung von Fachpersonen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit (potenziellen) Tatpersonen oder (potenziellen) Opfern eine hohe Gefährdung für eine Gewalttat feststellen. Diesen Fragen geht der Beitrag nach. Zur Einführung von Fallkonferenzen auf kantonaler Ebene wird abschliessend ein de lege ferenda-Vorschlag dargelegt, welcher bei Häuslicher Gewalt, aber auch bei Gewaltdrohungen gegen Behörden und Verwaltungen sowie in Schulen, als rechtliche Grundlage dienen kann.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Grundrechte der betroffenen Personen
  • 1. Personen, von denen Drohungen oder Gewalt ausgehen
  • 1.1 Artikel 13 BV
  • 1.2 Geschützte Sphären und Ansprüche
  • 2. Personen, die von Drohungen oder Gewalt betroffen sind
  • 2.1 Artikel 10 Absatz 2 BV
  • 2.2 Geschützte Sphären und Ansprüche
  • 3. Fazit
  • III. Mitteilungsrechte – Mitteilungspflichten
  • 1. Ausgangslage
  • 2. Grundsatz
  • 3. Das strafrechtliche Amtsgeheimnis nach Artikel 320 StGB
  • 4. Das strafrechtliche Berufsgeheimnis nach Artikel 321 StGB
  • 5. Die Anzeigepflicht nach Artikel 302 StPO
  • 6. Wer darf und muss bei Hochrisiko-Fällen reagieren – und wie?
  • IV. Koordinationsrechte und Koordinationspflichten
  • 1. Im Grundsatz
  • 2. Nach Spezialgesetzgebung
  • 2.1 Erwachsenenschutzrecht (ESR)
  • 2.2 Polizeirecht
  • 2.3 Schweizerische Strafprozessordnung
  • V. Konkret Fallkonferenzen
  • 1. De lege lata
  • 2. De lege ferenda

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