«Tribune de Genève» ist für Blog-Einträge mitverantwortlich
BGer – Online-Zeitungen, die ihren Lesern Platz für einen eigenen Blog bieten, können bei persönlichkeitsverletzenden Beiträgen ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der «Tribune de Genève» abgewiesen. (Urteil 5A_792/2011)
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