Bundesrat hält an rechtlicher Stellung der Sans-Papiers fest
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltenden Regelungen im Sozialversicherungsrecht auch Ausländerinnen und Ausländer ohne geregelten Aufenthalt (Sans-Papiers) genügend Schutz bieten und ein kohärentes Verwaltungshandeln ermöglichen. Er sieht deshalb keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, die Rechtstellung der Sans-Papiers anzupassen. Er hat vom entsprechenden Aussprachepapier des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Kenntnis genommen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare