Modernisierung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Landesversorgung
Der Bundesrat hat am 20. Februar 2013 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung eröffnet. Das geltende Gesetz aus dem Jahre 1982 genügt den Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge nicht mehr und muss deshalb modernisiert werden. Neu soll rascher, gezielter und flexibler auf drohende oder bereits eingetretene schwere Mangellagen reagiert werden können. Ein weiteres Ziel der Revision ist es, die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsinfrastrukturen zu erhöhen. Gleichzeitig werden die bewährten Prinzipien und Instrumente der Landesversorgung beibehalten.
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