Jusletter

Kollektivanlagen-Konkursverordnung tritt in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bankrecht, Aufsichtsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kollektivanlagen-Konkursverordnung tritt in Kraft, in: Jusletter 25. Februar 2013
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. März 2013 die Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA in Kraft. Die neue Verordnung konkretisiert die konkursrechtlichen Bestimmungen des Kollektivanlagengesetzes und legt fest, wie Konkursverfahren durchgeführt werden. Sie macht die Handlungsoptionen und Verfahrensschritte der FINMA im Rahmen einer Konkursabwicklung transparent.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.