Junge Marokkanerin darf Schweizer Rentner nicht heiraten
BGer – Die Waadtländer Zivilstandsbehörden haben einer Marokkanerin mit auslaufender Aufenthaltsbewilligung zu Recht den Eheschluss mit einem mehr als vierzig Jahre älteren Schweizer verwehrt. Laut Bundesgericht liegt keine Diskriminierung vor. (Urteil 5A_901/2012)
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