Änderung des BZG verabschiedet
Der Bundesrat hat am 27. Februar 2013 eine Änderung des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) sowie die entsprechende Botschaft verabschiedet. In Zukunft soll die Kontrolle des Bundes über die Dienstleistungen von Angehörigen des Zivilschutzes verstärkt werden. Damit sollen unrechtmässige Schutzdienstleistungen und unrechtmässige EO-Abrechnungen durch die Kantone und Gemeinden verhindert werden. Die Revisionsvorlage geht nun zur Beratung an die Eidgenössischen Räte.
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