Verursacher sollen Kosten für Altlasten-Sanierung tragen
Unternehmen können künftig einfacher dazu verpflichtet werden, für die Überwachung und Sanierung belasteter Standorte aufzukommen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat Änderungen des Umweltschutzgesetzes gutgeheissen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare