SBB-Kader zu Recht fristlos entlassen
BVGer – Die SBB haben einen Kadermitarbeiter zu Recht fristlos entlassen, weil er problematische Eigengeschäfte mit Lieferfirmen getätigt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Ein Strafverfahren in gleicher Sache ist noch hängig. (Urteil A-4597/2012)
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