Einigung auf kürzere Frist für Verwirkung nachrichtenloser Vermögen
Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen lassen sich nach 62 Jahren nicht mehr durchsetzen. Nach jahrelangem Seilziehen zwischen National- und Ständerat ist die grosse Kammer am 5. März 2013 auf die Linie des Ständerats und der Regierung eingeschwenkt.
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