Teilrevision des BPR: Eröffnung der Vernehmlassung
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) in verschiedenen Bereichen an geänderte Voraussetzungen anpassen. Er schlägt dem Parlament unter anderem Verbesserungen für die Stimmrechtsbescheinigung von Volksbegehren vor und will sicherstellen, dass die Stimmberechtigten die Wahlunterlagen früher als heute erhalten. Die Bundeskanzlei wurde vom Bundesrat beauftragt, zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine Vernehmlassung bei Kantonen, Parteien und weiteren interessierten Kreisen durchzuführen.
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