Jusletter

IV muss Kommunikationsgerät für behindertes Kind bezahlen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Jurius, IV muss Kommunikationsgerät für behindertes Kind bezahlen, in: Jusletter 18. März 2013
BGer – Ein schwerbehindertes Mädchen hat laut Bundesgericht Anspruch darauf, dass ihm die IV ein elektronisches Kommunikationsgerät bezahlt. Gemäss Gericht ist der Apparat, der auf Tastendruck Wörter und Sätze wiedergibt, für das Kind die einzige Sprachmöglichkeit. (BGE 8C_813/2012)

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