Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung trotz Drogenhandel
BGer – Ein Afghane mit Schweizer Ehefrau und Kind muss trotz einer Verurteilung wegen Drogendelikten die Schweiz nicht verlassen. Das Bundesgericht hat den Zürcher Behörden widersprochen und entschieden, dass seine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern ist. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_240/2012)
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