Strassenverkehr: Militärpolizei darf gegen Zivillenker einschreiten
BGer – Die Militärpolizei darf gegen zivile Lenker einschreiten, wenn von ihnen eine Gefahr für den Verkehr ausgeht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Schnellfahrers abgewiesen, der bei einer Radarkontrolle, die die Militärpolizei bei Armeeangehörigen durchführte, erwischt wurde. (Urteil 6B_243/2012)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare