BGE 2C_708/2011 vom 5. Oktober 2012: Inkonsistenzen in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Betriebsstätten und Steuerrulings
Das Bundesgericht veröffentlichte kürzlich den BGE 2C_708/2011 vom 5. Oktober 2012, in welchem es sich zur Anerkennung ausländischer Finanzierungsbetriebsstätten äussert. Dabei geht es auf bedeutende dogmatische Fragestellungen ein. In der Praxis hat dieser Entscheid weitreichende Auswirkungen auf die Attraktivität der Schweiz als Konzernfinanzierungsstandort, da er die restriktive Haltung der ESTV bei der Zulassung von ausländischen Finanzierungsbetriebsstätten schützt. Ausserdem scheint das Bundesgericht den Vertrauensschutz für Steuerrulings betreffend die direkte Bundessteuer davon abhängig zu machen, dass die ESTV bei der Erstellung involviert war.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt des Urteils
- II. Betriebsstättenproblematik
- 1. Einleitung
- 2. Betriebsstättenbegriff
- 2.1. Internationale Entwicklungen des Betriebsstättenbegriffs
- 2.2. Bundessteuerrechtlicher Betriebsstättenbegriff
- 2.3. Besteht ein einheitlicher Betriebsstättenbegriff im DBG?
- 2.4. Reicht jede Tätigkeit für die Begründung einer Betriebsstätte?
- 3. Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
- III. Rulingproblematik
- 1. Ausgangspunkt
- 2. Rechtsnatur
- 3. Voraussetzungen für den Vertrauensschutz
- 3.1. Allgemeine Voraussetzungen
- 3.2. Zuständige Behörde im Besonderen
- 4. Geltungsdauer
- IV. Conclusio
- V. Verzeichnisse
- 1. Literatur
- 2. Materialien
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