Jusletter

Geldwäscherei: MROS kann Finanzinformationen weitergeben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Geldwäscherei: MROS kann Finanzinformationen weitergeben, in: Jusletter 25. März 2013
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) soll künftig Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben dürfen. Der Nationalrat hat am 21. März 2013 als Zweitrat einer Änderung des Geldwäschereigesetzes zugestimmt.

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