Jusletter

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug

  • Autor/Autorin: Tobias F. Rohner
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht
  • Zitiervorschlag: Tobias F. Rohner, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, in: Jusletter 8. April 2013
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und -betrug wirkt unter gewissen Prämissen gänzlich strafbefreiend. Eine Voraussetzung ist, dass die Hinterziehung erstmalig vor deren Entdeckung durch eine Steuerbehörde angezeigt wird. Im Beitrag wird vertieft den Fragen nachgegangen, ab welchem Zeitpunkt eine Steuerhinterziehung als entdeckt gilt und wie bei der Selbstanzeige vorzugehen ist, wenn bei der Steuerhinterziehung nebst dem Steuerpflichtigen noch weitere Personen wie Berater als Teilnehmer oder Vertreter involviert waren.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Einleitung
  • 2 Selbstanzeige durch den Steuerpflichtigen
  • 2.1 Gesetzliche Grundlage und Wesen der Selbstanzeige
  • 2.2 Subjekt der Selbstanzeige
  • 2.3 Voraussetzungen der gültigen Selbstanzeige
  • 2.3.1 Hinterziehung ist keiner Steuerbehörde bekannt
  • 2.3.2 Erstmaligkeit
  • 2.3.3 Vorbehaltslose Unterstützung bei der Festsetzung der Nachsteuer
  • 2.3.4 Bemühung um die Bezahlung der Nachsteuern und Zinsen
  • 2.4 Form der Selbstanzeige
  • 2.5 Folgen der Selbstanzeige
  • 3 Selbstanzeige durch den Teilnehmer oder Vertreter
  • 3.1 Vorbemerkung zur Strafbarkeit des Teilnehmers oder des Vertreters
  • 3.2 Subjekt der Selbstanzeige
  • 3.3 Voraussetzungen der gültigen Selbstanzeige
  • 3.3.1 Keine Kenntnis der Steuerbehörde vom Sachverhalt
  • 3.3.2 Erstmaligkeit
  • 3.3.3 Vorbehaltslose Unterstützung bei der Festsetzung der Nachsteuer
  • 3.4 Form der Selbstanzeige
  • 4 Koordination der Selbstanzeigen
  • 4.1 Problematik
  • 4.2 Pflicht zur Koordination aufgrund Diskretions- und Geheimhaltungspflicht
  • 5 Zusammenfassung

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