Verwahrung für «Basler Messerstecher» bestätigt
BGer – Die Basler Justiz hat zu Recht einen Mann verwahrt, der bereits mehrmals mit einem Messer auf Menschen losgegangen ist. Dass sein letztes Opfer die Attacke ohne Traumatisierung überstanden hat, nützt dem Täter laut Bundesgericht nichts. (BGE 6B_315/2012)
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