Kanton Aargau braucht Baubewilligung für Probebohrung
BGer – Der Kanton Aargau benötigt eine raumplanerische Ausnahmebewilligung, um in der Gemeinde Effingen eine Probebohrung für die Planung des Gesteinsabbaus durchführen zu können. Das Bundesgericht hat der Besitzerin eines Nachbargrundstücks der Bohrstelle Recht gegeben. (BGE 1C_423/2012)
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