Weniger Taggeld für Prügelopfer wegen «Stinkefinger»
BGer – Das Opfer einer brutalen Prügel-Attacke muss sich die Halbierung der Taggelder seiner Unfallversicherung gefallen lassen. Laut Bundesgericht trifft den Mann eine Mitschuld, weil er Provokationen der späteren Täter mit dem «Stinkefinger» quittiert hatte. (Urteil 8C_932/2012)
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