Affäre Rappaz: Rekurs abgewiesen
EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Rekurs von Bernard Rappaz am 11. April 2013 für unzulässig erklärt. Der Walliser Hanfbauer beschuldigte die Schweiz, trotz seines Hungerstreiks im Jahr 2010 an der Zwangsernährung festgehalten zu haben. Der EGMR kam nun jedoch zum Schluss, die Behörden hätten alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Risiken ihres Vorgehens abzufedern. Die Zwangsernährung habe einer medizinischen Notwendigkeit entsprochen. Auch sei dem Inhaftierten während der ganzen Zeit ausreichende medizinische Hilfe gewährleistet worden. (Urteil 73175/10)
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