Jusletter

Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-17 und EU-8-Staaten an

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bilaterale Abkommen CH-EU, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat ruft Ventilklausel für EU-17 und EU-8-Staaten an, in: Jusletter 29. April 2013
Erwerbstätige aus den EU-Staaten haben in den nächsten 12 Monaten nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am 24. April 2013 beschlossen, die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel in Anspruch zu nehmen. Die Kontingentierung betrifft die Aufenthaltsbewilligungen B für Staatsangehörige der EU-17 – sofern Ende Mai 2013 die Voraussetzungen dafür gegeben sind – sowie der EU-8.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.