Schadenersatzpflicht als Fremdwährungsschuld?
Das Bundesgericht hat in BGE 137 III 158 und im Urteil 4C.191/2004 vom 7. September 2004 Schadenersatzpflichten als Fremdwährungsschulden qualifiziert, im einen Fall, weil der Schaden in einem ausländischen Staat eingetreten war, im andern, weil der Schadenersatzanspruch an die Stelle einer vertraglich abgemachten Fremdwährungsschuld getreten war. Nach Auffassung des Autors hätte in beiden Fällen – gestützt auf allgemeine schadenersatzrechtliche Erwägungen – eine Inlandwährungsschuld (CHF) angenommen werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. BGE 137 III 158 und Urteil 4C.191/2004 vom 7. September 2004
- 2. Zur Schadensregulierung im Allgemeinen
- 3. Kritik an der bundesgerichtlichen Schadensregulierung
- 4. Fazit
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