Fehlender Hinweis zu Tierversuchen in Botox-Sondersendung
BGer – Das Schweizer Fernsehen hat in einer Sondersendung über Botox zu Unrecht nicht darüber informiert, dass für die Produktion des Nervengifts Mäuse bei Tierversuchen sterben. Laut Bundesgericht wurde das Gebot der Sachgerechtigkeit verletzt. (Urteil 2C_1246/2012)
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