Pflicht zur unabhängigen Prüfung der direkten Bundessteuer
Ab 2014 sind die Kantone verpflichtet, die Erhebung und die Ablieferung der direkten Bundessteuer durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan prüfen zu lassen. Der Bundesrat hat die entsprechende Gesetzesänderung auf 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt, womit eine Prüflücke bei der Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer geschlossen wird.
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