Änderung der ISchV
Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung vom 4. Juli 2007 über den Schutz von Informationen des Bundes (ISchV) verabschiedet. Nach dieser Änderung erstellt der Koordinationsausschuss für den Informationsschutz im Bund neu zuhanden der Generalsekretärenkonferenz nur noch alle zwei Jahre einen Bericht über den Vollzug des Informationsschutzes im Bund. Die Änderung tritt am 1. Juni 2013 in Kraft.
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