Verspäteter Anruf beim Notarzt – Urteil gegen Baslerin bestätigt
BGer – Eine Baslerin ist zu Recht wegen Unterlassung der Nothilfe verurteilt worden, weil sie nach dem Drogenkollaps ihres Bekannten den Notarzt zu spät gerufen hat. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen. (Urteil 6B_649/2012)
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