Berufliche Vorsorge: Anforderungen an Vermögensverwalter präzisiert
Der Bundesrat hat die Bestimmungen präzisiert, die für Personen und Institutionen gelten, die mit der Anlage und Verwaltung von Vermögen aus der beruflichen Vorsorge betraut sind. Die Neuerungen betreffen die Anforderungen der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Art. 48f. BVV 2) und werden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
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