Vorläufige Beschlagnahme bestätigt
BGer – Ein deutscher Autolenker muss nach seiner Raserfahrt in der Schweiz zumindest vorläufig auf seinen BMW verzichten. Das Bundesgericht hat die vorläufige Beschlagnahme des Wagens bestätigt, mit der die später möglicherweise erfolgende Einziehung sichergestellt werden soll. (Urteil 1B_98/2013)
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