Jusletter

Mit Armeewaffe angeschossen – Eidgenossenschaft haftet nicht

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand, Staats- und Beamtenhaftungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Mit Armeewaffe angeschossen – Eidgenossenschaft haftet nicht, in: Jusletter 27. Mai 2013
BVGer – Die Eidgenossenschaft haftet nicht für die schweren Verletzungen eines Mannes, der 2007 im islamischen Zentrum von Crissier (VD) von einem psychisch gestörten Täter mit einer Armeewaffe angeschossen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Opfers abgewiesen. (Urteil A-6735/2011)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.