Kein neuer Prozess zu tödlichem Faustschlag
BGer – Der Prozess um die tödliche Schlägerei vor der Aarauer Disco Kettenbrücke im Juli 2007 wird nicht neu aufgerollt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des rechtskräftig zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Täters abgewiesen. (Urteil 6B_658/2012)
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