Zweitwohnungen: Kantone in Schranken gewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat zwei Grundsatzfragen zum Zweitwohnungsartikel geklärt: Die Baubeschränkungen gelten demnach bereits ab dem Tag der Annahme der Volksinitiative am 11. März 2012. Zudem ist Helvetia Nostra berechtigt, über die Einhaltung der neuen Vorschriften zu wachen. (Öffentliche Beratungen im Verfahren 1C_649/2012)
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