Jusletter

Oberwil muss sich an Kosten für Bushaltestelle beteiligen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Öffentliche Finanzen, Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Oberwil muss sich an Kosten für Bushaltestelle beteiligen, in: Jusletter 27. Mai 2013
BGer – Die Baselbieter Gemeinde Oberwil muss sich mit 205’000 Franken an den Kosten für die Bushaltestelle beim Gymnasium beteiligen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde gegen den Kanton abgewiesen. (Urteil 2C_902/2012)

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