Die Verjährung von Bestandespflegekommissionen: Wann beginnt sie und wie lange dauert sie?
Das Thema der Verjährung ist seit dem Urteil des Bundesgerichts vom Oktober 2012 (BGE 138 III 755) über die Pflicht zur Herausgabe von Bestandespflegekommissionen durch Banken aktueller und – mangels höchstrichterlicher Entscheidung in Bezug auf die Verjährungsfrage – brisanter und umstrittener denn je. Diverse Beiträge zum Thema haben dies auf eindrückliche Weise gezeigt. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt in der Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur und – soweit vorhanden – mit der Rechtsprechung zu diesem Thema. Ziel ist es, eine rechtlich «richtige» und praktikable Antwort zur eingangs gestellten Frage zu finden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Die Natur und der Zweck der Verjährung
- III. Der Beginn der Verjährung
- 1. Verjährung des Rückforderungsanspruchs bezüglich dessen, was der Beauftragte vom Auftraggeber zur Auftragsausführung erhalten hat
- 2. Verjährung des Rückforderungsanspruchs bezüglich dessen, was der Beauftragte vom Auftraggeber bei der Auftragserfüllung erhalten hat
- 3. Die Dauer der Verjährungsfrist von Bestandespflegekommissionen
- 4. Zusammenfassung
- 5. Exkurs
- 6. Fazit
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