UVEK muss Gesuch von Mühleberg-Anwohnern prüfen
BGer – Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) muss sich mit dem Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg befassen, das Anwohner des Berner Kraftwerks nach der Fukushima-Katastrophe 2011 gestellt hatten. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des UVEK nicht eingetreten. (Urteil 2C_860/2012)
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