Hotellerie: Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes
Nach dem Nationalrat hat am 4. Juni 2013 auch der Ständerat einer Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen zugestimmt. Damit kommt der bis 2013 befristete Sondersatz von 3,8 Prozent bis Ende 2017 zum Tragen. Aus steuer- und wirtschaftspolitischen Gründen begrüssen hotelleriesuisse, GastroSuisse, der Schweizer Tourismus-Verband, Parahotellerie Schweiz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete diesen Entscheid ausdrücklich.
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