Jusletter

MROS kann Finanzinformationen weitergeben

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation, Internationale Rechtshilfe
  • Zitiervorschlag: Jurius, MROS kann Finanzinformationen weitergeben, in: Jusletter 10. Juni 2013
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) darf künftig Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben. Der Ständerat hat am 6. Juni 2013 eine Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Die Änderungen des Geldwäschereigesetzes sind damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.

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