MROS kann Finanzinformationen weitergeben
Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) darf künftig Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben. Der Ständerat hat am 6. Juni 2013 eine Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Die Änderungen des Geldwäschereigesetzes sind damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.
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