Jusletter

Neue Hochspannungsleitung im Wallis darf oberirdisch sein

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Neue Hochspannungsleitung im Wallis darf oberirdisch sein, in: Jusletter 10. Juni 2013
BGer – Die neue Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Wallis darf definitiv als oberirdische Freileitung gebaut werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass eine ganze oder teilweise Verkabelung im Boden aus technischen Überlegungen und aus Kostengründen nicht in Frage kommt. (Urteil 1C_487/2012)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.