Neue Hochspannungsleitung im Wallis darf oberirdisch sein
BGer – Die neue Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis im Wallis darf definitiv als oberirdische Freileitung gebaut werden. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass eine ganze oder teilweise Verkabelung im Boden aus technischen Überlegungen und aus Kostengründen nicht in Frage kommt. (Urteil 1C_487/2012)
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