Menschenrechte: Folter in der Türkei immer noch möglich
BVGer – Das Bundesamt für Migration (BFM) muss seine allzu optimistische Sicht auf die Menschenrechtslage in der Türkei korrigieren. Laut Bundesverwaltungsgericht können Folterungen und Misshandlungen durch staatliche Sicherheitskräfte nach wie vor nicht ausgeschlossen werden. (Urteil D-6684/2011)
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