Spitzenverdiener müssen mehr in die Arbeitslosenkasse einzahlen
Grossverdiener müssen sich künftig stärker an der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) beteiligen. Neu wird auch auf Lohnanteilen von Jahreslöhnen über 315’000 Franken ein Beitragsprozent erhoben. Der Ständerat hat am 17. Juni 2013 als Zweitrat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare